Streif Waldbewirtschaftung GmbH
Stand: 2025 – www.streif.at
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und
Leistungen der Streif Waldbewirtschaftung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber ihren
Auftraggebern („Kunde“). Sie gelten sowohl für forstliche Dienstleistungen (Holzernte, Bringung,
Aufforstung usw.) als auch für Holzhandel, Holzankauf („Stockkauf“), Vermittlung und
Betreuungstätigkeiten. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn
sie von der Streif Waldbewirtschaftung GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB
gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
tatsächliche Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen
der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem
vertraglich vereinbarten Leistungsbeschrieb. Zu den Leistungen zählen insbesondere: Holzernte,
Bringung, Aufforstung, Holzhandel, Stockkauf, Gutachten, Leasingförster-Modelle, Beratung und
forstliche Projektbetreuung. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen an geeignete Subunternehmer
weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen direkt Weisungen zu erteilen. Änderungen des
Leistungsumfanges gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert verrechnet.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat sämtliche notwendigen Zugänge, Zufahrten, Genehmigungen und Informationen
rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Zugänglichkeit, unzureichender
Information oder nicht vorhandener Genehmigungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde
bestätigt, dass ihm alle Eigentums- oder Nutzungsrechte am betroffenen Waldstück zustehen und
dass keine Rechte Dritter bestehen. Der Kunde hält die Streif Waldbewirtschaftung GmbH bei
etwaigen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.
5. Arbeitssicherheit und Gefahrenquellen
Während der Leistungsdurchführung ist die Verkehrs- und Betriebssicherungspflicht am Grundstück
Sache des Kunden. Die Streif Waldbewirtschaftung GmbH haftet nicht für unvermeidbare Schäden
am Boden, an Beständen oder Wegen, die im Rahmen ordnungsgemäßer forstlicher Arbeiten
entstehen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Arbeitsgebiet frei von Fremdpersonen ist
und Sicherheitsabstände eingehalten werden.
6. Holzverkauf und Eigentumsübergang
Bei Stockkäufen geht das Eigentum am Holz mit Vertragsunterzeichnung bzw. Beginn der Ernte auf
die Streif Waldbewirtschaftung GmbH über, sofern nicht anders vereinbart. Bei Holzverkäufen im
Namen des Kunden handelt die Streif Waldbewirtschaftung GmbH als Bevollmächtigte; der
Eigentumsübergang an den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Holzgeldes. Der
Auftragnehmer haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit des Holzabnehmers, sofern dieser sorgfältig
ausgewählt wurde.7. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten sämtliche Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum
fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Streif Waldbewirtschaftung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu verlangen und laufende Leistungen einzustellen. Etwaige Holzgelder können
auf Treuhandkonten verwaltet und nach Eingang abgerechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen zurückzuhalten.
8. Haftung und Gewährleistung
Die Streif Waldbewirtschaftung GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Für
naturbedingte Risiken (Borkenkäfer, Sturm, Schnee, Dürre, Witterungseinflüsse, Verfärbungen,
Volumenschwund) besteht keine Haftung. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen
ab Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den
Auftragswert beschränkt.
9. Naturereignisse und höhere Gewalt
Bei Naturereignissen oder höherer Gewalt (Sturm, Schneebruch, Seuchen, Borkenkäfer, Pandemien,
Lieferkettenstörungen usw.) verlängern sich Fristen angemessen; Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen. Die Streif Waldbewirtschaftung GmbH ist berechtigt, Verträge aus diesen Gründen
ganz oder teilweise aufzulösen.
10. Subunternehmer und Dritte
Die Streif Waldbewirtschaftung GmbH darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritter bedienen. Für
deren Auswahl haftet die Streif Waldbewirtschaftung nur bei schuldhafter Fehlwahl. Der Kunde ist
nicht berechtigt, den Subunternehmern Anweisungen zu erteilen.
11. Nachhaltigkeit und Zertifizierung
Die Streif Waldbewirtschaftung GmbH arbeitet nach den Grundsätzen der nachhaltigen
Forstwirtschaft und beachtet die geltenden forstlichen, naturschutzrechtlichen und
arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften. Soweit vereinbart, werden Arbeiten nach den PEFC- oder
FSC-Standards durchgeführt.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Streif Waldbewirtschaftung GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß
den Vorschriften der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts. Beide Parteien
verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlichen Informationen. Diese Verpflichtung besteht
zeitlich unbeschränkt fort.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Streif Waldbewirtschaftung GmbH (Ried im Innkreis,
Österreich). Es gilt ausschließlich österreichisches Recht; für grenzüberschreitende Geschäfte gilt
ersatzweise deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
Kontakt:
Streif Waldbewirtschaftung GmbH
Weilbach 60
4984 Weilbach
office@streif.at
077576788


