Streif Waldbewirtschaftung GmbH

ATU63726828
Weilbach 60, 4984 Weilbach

Stand: Februar 2026 – www.streif.at

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Streif Waldbewirtschaftung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern („Kunde“).
  2. Sie gelten sowohl für forstliche Dienstleistungen (z. B. Holzernte, Bringung, Aufforstung) als auch für Holzhandel, Holzankauf („Stockkauf“), Vermittlung sowie Betreuungs- und Beratungstätigkeiten.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
  4. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2a. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

  1. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
    1. schriftliche Individualvereinbarung / Auftragsbestätigung,
    2. Angebot / Leistungsbeschreibung,
    3. diese AGB.
  2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeschrieb.
  2. Zu den Leistungen zählen insbesondere: Holzernte, Bringung, Aufforstung, Holzhandel, Stockkauf, Gutachten, Leasingförster-Modelle, Beratung und forstliche Projektbetreuung.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an geeignete Subunternehmer weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen direkt Weisungen zu erteilen.
  4. Änderungen des Leistungsumfanges gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert verrechnet.

3a. Leistungsfristen und Ausführungstermine

  1. Angegebene Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
  2. Insbesondere Witterung, Bodentragfähigkeit, behördliche Vorgaben, Sperren, Holzabfuhrlogistik, Sicherheitslagen und Naturereignisse können Anpassungen der Ausführung erfordern. Daraus resultierende Verzögerungen begründen keine Ansprüche des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

4. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat sämtliche notwendigen Zugänge, Zufahrten, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Zugänglichkeit, unzureichender Information oder nicht vorhandener Genehmigungen gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Kunde bestätigt, dass ihm alle Eigentums- oder Nutzungsrechte am betroffenen Grundstück/Waldstück zustehen und dass keine Rechte Dritter bestehen.
  4. Der Kunde hält die Streif Waldbewirtschaftung GmbH bei etwaigen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.

4a. Verfügungsberechtigung und Haftung bei Behinderung der Leistungserbringung

  1. Der Kunde erklärt, zur Beauftragung der vereinbarten Leistungen sowie zur Verfügung über die betroffenen Grundstücke, Wegeflächen und Holzbestände uneingeschränkt berechtigt zu sein (insbesondere als Eigentümer, Nutzungsberechtigter oder sonst verfügungsbefugte Person).
  2. Der Kunde stellt sicher, dass keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse der ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Arbeiten entgegenstehen. Als Hindernisse gelten insbesondere offene Eigentums-, Erb- oder sonstige Rechtsstreitigkeiten, fehlende Zustimmung weiterer Berechtigter, Servitute/Dienstbarkeiten, behördliche Anordnungen, Betretungs- oder Nutzungsverbote sowie Rechte Dritter.
  3. Kommt es aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen – insbesondere aufgrund von Ansprüchen Dritter, internen Streitigkeiten, behördlichen Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung bzw. Zustimmung weiterer Berechtigter – zu einer Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung der Arbeiten, ist die Streif Waldbewirtschaftung GmbH berechtigt,
    • bereits erbrachte Leistungen (auch Teilleistungen) abzurechnen,
    • angefallene Aufwendungen in Rechnung zu stellen sowie
    • Ersatz für daraus resultierende Mehrkosten und Nachteile zu verlangen.
  4. Als ersatzfähige Mehrkosten gelten insbesondere (nicht abschließend) Aufwendungen für Disposition und Einsatzplanung, Personal- und Maschineneinsatz, Standzeiten, An- und Abtransport (Zu- und Rückführung von Maschinen und Personal), Treibstoff- und Rüstkosten sowie organisatorischer Mehraufwand.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die Streif Waldbewirtschaftung GmbH hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Durchführung der beauftragten Leistungen vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
  6. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Annahmeverzug, Schadenersatz oder Vertragsauflösung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

5. Arbeitssicherheit und Gefahrenquellen

  1. Während der Leistungsdurchführung ist die Verkehrs- und Betriebssicherungspflicht am Grundstück Sache des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für unvermeidbare Schäden am Boden, an Beständen oder Wegen, die im Rahmen ordnungsgemäßer forstlicher Arbeiten entstehen.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Arbeitsgebiet frei von Fremdpersonen ist und Sicherheitsabstände eingehalten werden.

6. Holzverkauf und Eigentumsübergang

  1. Bei Stockkäufen geht das Eigentum am Holz mit Vertragsunterzeichnung bzw. Beginn der Ernte auf die Streif Waldbewirtschaftung GmbH über, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Bei Holzverkäufen im Namen des Kunden handelt die Streif Waldbewirtschaftung GmbH als Bevollmächtigte; der Eigentumsübergang an den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Holzgeldes.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit des Holzabnehmers, sofern dieser sorgfältig ausgewählt wurde.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten sämtliche Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
  4. Etwaige Holzgelder können auf Treuhandkonten verwaltet und nach Zahlungseingang abgerechnet werden.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

7a. Abschlags- und Teilrechnungen

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längeren Projekten, bei erheblichem Maschineneinsatz oder projektbezogenen Aufwendungen Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen.
  2. Abschlags- und Teilrechnungen sind binnen 7 Tagen netto ohne Abzug fällig.

7b. Umsatzsteuer / Reverse-Charge

  1. Bei Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung netto; der Kunde schuldet die Umsatzsteuer im Rahmen seiner steuerlichen Verpflichtungen.
  2. Der Kunde hat dem Auftragnehmer hierfür rechtzeitig seine gültige UID-Nummer bekannt zu geben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

8. Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Für naturbedingte Risiken (z. B. Borkenkäfer, Sturm, Schnee, Dürre, Witterungseinflüsse, Verfärbungen, Volumenschwund) besteht keine Haftung.
  4. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen ab Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gelten Leistungen als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert beschränkt.

9. Naturereignisse und höhere Gewalt

  1. Bei Naturereignissen oder höherer Gewalt (z. B. Sturm, Schneebruch, Seuchen, Borkenkäfer, Pandemien, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen) verlängern sich Fristen angemessen; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge aus diesen Gründen ganz oder teilweise aufzulösen, wenn eine Leistungserbringung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.

9a. Rücktritt, Storno und vorzeitige Beendigung

  1. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder beendet er den Auftrag vorzeitig, so sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen jedenfalls zu bezahlen.
  2. Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Stornogebühr zu verrechnen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird:
    • bis 14 Tage vor geplantem Beginn: 20% des Auftragswertes
    • 13 bis 7 Tage vor geplantem Beginn: 40% des Auftragswertes
    • weniger als 7 Tage vor geplantem Beginn oder bei Nicht-Zugänglichkeit am Ausführungstag: 70% des Auftragswertes
  3. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

10. Subunternehmer und Dritte

  1. Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung seiner Leistungen Dritter bedienen.
  2. Für deren Auswahl haftet der Auftragnehmer nur bei schuldhafter Fehlwahl.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Subunternehmern Anweisungen zu erteilen.

11. Nachhaltigkeit und Zertifizierung

  1. Der Auftragnehmer arbeitet nach den Grundsätzen der nachhaltigen Forstwirtschaft und beachtet die geltenden forstlichen, naturschutzrechtlichen und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit vereinbart, werden Arbeiten nach den PEFC- oder FSC-Standards durchgeführt.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Vorschriften der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlichen Informationen. Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbeschränkt fort.

13. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Streif Waldbewirtschaftung GmbH (Ried im Innkreis, Österreich), sofern gesetzlich zulässig.
  4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für grenzüberschreitende Geschäfte mit Bezug zu Deutschland gelten zwingende deutsche Rechtsvorschriften ergänzend, soweit anwendbar.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.