Stand: [Jänner 25]

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge,

Dienstleistungen und Lieferungen zwischen der Streif Waldbewirtschaftung

GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden

„Auftraggeber“).

1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich,

insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das

Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie relevante forstrechtliche Vorschriften.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich nachhaltige

Waldbewirtschaftung, Forstmanagement, Rundholzhandel, Beratung zu

klimafitten Wäldern sowie Kalamitätsmanagement.

2.2. Die genauen Leistungsumfänge ergeben sich aus dem individuellen Vertrag

mit dem Auftraggeber.

2.3. Die Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und unter Einhaltung der

österreichischen Forst- und Umweltgesetze durchgeführt.

3. Vertragsschluss

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

3.2. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder

durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

3.3. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, insbesondere

wenn rechtliche oder ökologische Bedenken bestehen.

Stand Jänner 2025 14. Preise & Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Vertrag und

verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (€) zuzüglich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung bzw. gemäß

vertraglicher Vereinbarung.

4.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug

zu leisten.

4.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem

Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie Mahnspesen in Rechnung gestellt.

5. Leistungsumfang und -erbringung

5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die beauftragten Dienstleistungen

fachgerecht, sorgfältig und unter Berücksichtigung der geltenden

österreichischen Forstgesetze auszuführen.

5.2. Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt

können zu Verzögerungen führen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist zur

Leistungserbringung entsprechend.

5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte zur

Vertragserfüllung heranzuziehen.

6. Haftung & Gewährleistung

6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz, jedoch nicht für Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare

Naturereignisse.

6.2. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist

ausgeschlossen.

6.3. Bei Mängeln hat der Auftraggeber eine schriftliche Mängelrüge innerhalb

von 14 Tagen nach Leistungserbringung zu übermitteln. Der Auftragnehmer

wird die Mängel in angemessener Frist nachbessern.

Stand Jänner 2025 27. Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen

Informationen über das betroffene Waldstück zur Verfügung zu stellen.

7.2. Für behördliche Genehmigungen oder notwendige Nutzungsrechte ist der

Auftraggeber verantwortlich.

7.3. Der Auftraggeber hat den Zugang zum Grundstück sicherzustellen und den

Auftragnehmer auf bestehende Gefahren oder Besonderheiten hinzuweisen.

8. Vertragsbeendigung

8.1. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist mit einer Frist von 4 Wochen

zum Monatsende schriftlich möglich.

8.2. Der Auftragnehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:

• der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,

• gesetzliche Vorschriften missachtet werden oder

• eine sachgerechte Leistungserbringung unmöglich wird.

8.3. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

9. Datenschutz & Vertraulichkeit

9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers

ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.2. Alle Informationen über den Auftraggeber und dessen Grundstücke werden

vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht

eine gesetzliche Verpflichtung.

Stand Jänner 2025 310. Gerichtsstand & anwendbares Recht

10.1. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige

Gericht am Sitz der Streif Waldbewirtschaftung GmbH Ried im Innkreis

10.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag

in seinen übrigen Teilen wirksam.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Kontakt:

Streif Waldbewirtschaftung GmbH

Weilbach 60

4984 Weilbach

office@streif.at

077576788