Stand: [Jänner 25]
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge,
Dienstleistungen und Lieferungen zwischen der Streif Waldbewirtschaftung
GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden
„Auftraggeber“).
1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich,
insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das
Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie relevante forstrechtliche Vorschriften.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich nachhaltige
Waldbewirtschaftung, Forstmanagement, Rundholzhandel, Beratung zu
klimafitten Wäldern sowie Kalamitätsmanagement.
2.2. Die genauen Leistungsumfänge ergeben sich aus dem individuellen Vertrag
mit dem Auftraggeber.
2.3. Die Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und unter Einhaltung der
österreichischen Forst- und Umweltgesetze durchgeführt.
3. Vertragsschluss
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder
durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3.3. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, insbesondere
wenn rechtliche oder ökologische Bedenken bestehen.
Stand Jänner 2025 14. Preise & Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Vertrag und
verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (€) zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung bzw. gemäß
vertraglicher Vereinbarung.
4.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zu leisten.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem
Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie Mahnspesen in Rechnung gestellt.
5. Leistungsumfang und -erbringung
5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die beauftragten Dienstleistungen
fachgerecht, sorgfältig und unter Berücksichtigung der geltenden
österreichischen Forstgesetze auszuführen.
5.2. Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt
können zu Verzögerungen führen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist zur
Leistungserbringung entsprechend.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte zur
Vertragserfüllung heranzuziehen.
6. Haftung & Gewährleistung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, jedoch nicht für Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare
Naturereignisse.
6.2. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen.
6.3. Bei Mängeln hat der Auftraggeber eine schriftliche Mängelrüge innerhalb
von 14 Tagen nach Leistungserbringung zu übermitteln. Der Auftragnehmer
wird die Mängel in angemessener Frist nachbessern.
Stand Jänner 2025 27. Pflichten des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen
Informationen über das betroffene Waldstück zur Verfügung zu stellen.
7.2. Für behördliche Genehmigungen oder notwendige Nutzungsrechte ist der
Auftraggeber verantwortlich.
7.3. Der Auftraggeber hat den Zugang zum Grundstück sicherzustellen und den
Auftragnehmer auf bestehende Gefahren oder Besonderheiten hinzuweisen.
8. Vertragsbeendigung
8.1. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist mit einer Frist von 4 Wochen
zum Monatsende schriftlich möglich.
8.2. Der Auftragnehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
• der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
• gesetzliche Vorschriften missachtet werden oder
• eine sachgerechte Leistungserbringung unmöglich wird.
8.3. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
9. Datenschutz & Vertraulichkeit
9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers
ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
9.2. Alle Informationen über den Auftraggeber und dessen Grundstücke werden
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht
eine gesetzliche Verpflichtung.
Stand Jänner 2025 310. Gerichtsstand & anwendbares Recht
10.1. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige
Gericht am Sitz der Streif Waldbewirtschaftung GmbH Ried im Innkreis
10.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag
in seinen übrigen Teilen wirksam.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Kontakt:
Streif Waldbewirtschaftung GmbH
Weilbach 60
4984 Weilbach
office@streif.at
077576788